![Logo_DTV]()
Mit dem am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz ist es den Beherbergungsbetrieben erstmals erlaubt, den Meldeschein mit den Gastdaten auch elektronisch auszufüllen, auszudrucken und vom Gast bei der Ankunft handschriftlich unterschreiben zu lassen. Diese Gesetzesnovellierung bedeutet eine Erleichterung auch für Orte, die eine übernachtungsabhängige Kurabgabe erheben. Sie können fortan elektronische Systeme (Meldescheinsysteme) zur Anmeldung des Gastes nutzen, rechtskonform ausbauen und damit die Kurtaxabwicklung zwischen Beherbergungsbetrieb und Verwaltung optimieren.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) fasst in seinem aktuellen DTV-Papier „Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz inkl. Verfahrensbeschreibung der digitalen Meldescheinabwicklung“ die wichtigsten Neuerungen des Bundesmeldegesetzes zusammen und beschreibt neben der konventionellen Erfassung der Gastdaten mit Papierformularen auch die elektronische Abwicklung über eine – zumeist webbasierte – Meldescheinmaske sowie deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Einige Orte arbeiten bereits auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen mit elektronischen Meldescheinsystemen und elektronischen Kur- und Gästekarten. Beispielhaft hierfür wird das Modell Konus im Schwarzwald näher beleuchtet.
Das DTV-Papier steht für Sie in einer
>> Kurzfassung (5 Seiten) und
>> Langfassung (22 Seiten) auf der DTV-Website zum Download bereit.